Die reinigungsaktive und leistungsstarke Desinfektion für medizinische Instrumente aus Metall, Kunststoff, Glas. Aldehydfrei. Mit patentiertem Wirkstoff Glucoprotamin®. Wirksam gegen Bakterien (inkl. TB) und Hefen.
Begrenzt viruzid gem. RKI-Empfehlung. RKI-gelistet (A).
Wirksam gegen Bakterien (inkl. TB) und Hefen. Begrenzt viruzid gem. RKI-Empfehlung 01/2004. RKI-gelistet (A).
Zur viruziden Abschlussdesinfektion empehlen wir Ihnen unsere Produkte Sekusept aktiv oder Sekusept forte S
- Zur Desinfektion von Instrumenten, Anästhesie-Zubehör und Endoskopen
- Ohne Zusatz von Formaldehyd
- Wirksam gegen Bakterien (auch Tbc), Pilze, Hepatitis-B-Viren (HBV) im MADT und AIDS-Erreger (HIV)
- Erhöhte Reinigungsleistung durch Glucoprotamin
- QAV- und aldehydfrei
Glucoprotamin® verbindet eine starke mikrobiologische Wirksamkeit mit hervorragenden toxikologischen Eigenschaften. Dieser patentierte Wirkstoff verfügt über sehr gute antimikrobielle Wirksamkeit gegenüber bakterien, Mykobakterien, Hefen und vielen Viren. Blutrückstände an medizinischen Instrumenten können mit Glucoprotamin® vollständig entfernt werden. Durch die reinigende Wirkung ist gleichzeitig eine effektive Desinfektion gesichert.
Extrem positiv für die Desinfektion von medizischen Utensilien mit hohem Materialwert ist seine hervorragende Verträglichkeit gegenüber Metallen und Kunststoffen.  Glucoprotamin® besteht aus natürlich nachwachsenden Rohstoffen und ist hervorragend biologisch abbaubar. Bestandteil des Wirkstoffs ist z.b. eine in der Natur vorkommende Aminosäure, die u. a. auch Bestandteil von Proteinen ist, wie sie in Mais, spargel, eiern und Milch vorkommen. Mit Glucoprotamin® leisten sie einen wichtigen bBeitrag zum Umweltschutz!
Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen!
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Bei unseren Produkten wird angegeben, ob ein Produkt Sprechstundenbedarf sein kann! Sprechstundenbedarf wird je nach Bundesland und der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung in Zusammenarbeit mit den dort ansässigen Krankenkassen festgelegt. Verordnungsfähiger Sprechstundenbedarf wird über die jeweils zuständige Krankenkasse abgerechnet.
Beachten Sie bitte daher immer Ihre regionalen Verordnungsmöglichkeiten und die Vorgaben der für Sie zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung, da nicht alle in unserem Shop aufgeführten Sprechstundenbedarfs-Produkte (SSB) ggf. nicht in allen Bundesländern abgerechnet werden können.
Sofern von Ihnen bestellte SSB-Produkte bzw. eingereichte Rezepte nicht durch die jeweilige Krankenkasse anerkannt und entsprechend reguliert werden, werden wir Ihnen als Rezept-Aussteller diese SSB-Produkte entsprechend den im Shop hinterlegten Preisen direkt in Rechnung stellen.